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UNFALLVERSICHERUNG


Angebote wie diese lassen sich an den Fingern abzählen
Eine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann

Wir machen den Unterschied !

  • Unsere SINFONIMA® - Spezial-Unfallversicherung enthält eine besondere - erhöhte - Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker und Musiklehrer.
  • Die Vorteile, beispielsweise für einen Pianisten, liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt sonst nur mit 5 Prozent.
  • Auch für Flötisten, Holz- oder Blechbläser bieten wir Besonderes: Für sie gilt bei einer unfallbedingten Funktionsunfähigkeit des Mundes ebenfalls ein fester Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Selbst für Sänger gilt: bei Verlust der Stimme durch Unfall : 100 Prozent Invaliditätsgrad !

Unsere SINFONIMA® - Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalles, und dies weltweit und rund um die Uhr.

Erhöhte Gliedertaxe nach Tarif

Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit Gruppe normal
1 2 3
des Gehörs auf einem Ohr 70% 70% 70% 30%
des Gehörs auf beiden Ohren 100% 100% 100% 60%
der Sehkraft auf einem Auge 80% 80% 80% 50%
Bei Mund-
verletzungen mit dauernder Arbeitsunfähigkeit
    100% -
einer Hand oder eines Fingers 100% 100% 100% 5-70%
eines Armes 100% 100% 100% 5-70%
eines Beines oder eines Fusses   100%   40-70%
einer Zehe   10%   2-5%

Gruppe 1: Streicher, Gitaristen
Gruppe 2: Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger, Pauker
Gruppe 3: Bläser, Flötisten, Sänger


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