Mannheimer Versicherungen

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BILDENDE KÜNSTLER


In Ihrem Atelier oder in Ihrer Werkstatt gibt es vieles, was schützenswert ist. Zuerst einmal Ihre Kunstwerke. Auch ein Brand kann Ihre Einrichtung zerstören auch ein Vandalismusschaden bei einem Einbruch ist vorstellbar.

Im Rahmen von ARTIMA® können Sie die gesamte Einrichtung umfassend versichern. Auch wenn Sie Kunstwerke transportieren, in fremden Räumen lagern oder ausstellen, sind diese über ARTIMA® mitversichert.


”Ein Künstler hat viel zu verlieren“

In Ihrem Atelier oder in Ihrer Werkstatt gibt es vieles, was schützenswert ist. Zuerst einmal natürlich Ihre Kunstwerke, unabhängig davon ob sich diese in der Entstehung befinden oder aber bereits fertiggestellt sind. Versicherungsschutz bieten wir Ihnen nicht nur in Ihren Räumen. Auch wenn Sie Kunstwerke transportieren oder in fremden Räumlichkeiten ausstellen, sind diese versichert.
Ihre Einrichtung und Arbeitsgeräte (Farben, Pinsel, Leinwände), aber auch alle technischen Hilfsmittel, wie z.B. Ihr PC, die Fotoausstattung, die Telefonanlage oder das Faxgerät können bei einem Versicherungsfall zerstört oder beschädigt werden.

Schutz vor Schadenersatzforderungen

Eine Atelier-Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, gegen Sie gerichtete Haftpflichtforderungen zu prüfen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Berechtigte Ansprüche werden durch sie bedingungsgemäß erfüllt, unabhängig davon, ob Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter(innen) eine Schuld trifft.
Durch ”Bausteine“ läßt sich der Versicherungsschutz ganz nach Ihrer Risikosituation individuell anpassen. Ebenso vorteilhaft: Private Risiken lassen sich in der Geschäftspolice einschließen. Schutz besteht europaweit, wenn Sie Ausstellungen oder Messen besuchen, und sogar weltweit, wenn Sie auf Reisen gehen.

Augen und Hände sind Ihr Kapital

Vor Unfällen ist niemand sicher. Diese Erfahrung machen jedes Jahr Millionen Menschen. Eine normale Unfallversicherung macht keinen Unterschied zwischen einem Kaufmann oder einem Künstler. Nur: Verliert der Kaufmann durch einen Unfall seine rechte Hand, dann kann er trotzdem seinen Beruf ausüben. Sie dagegen müssen unter Umständen, Ihren Beruf aufgeben. Die Spezial-Unfallversicherung von ARTIMA® berücksichtigt solche Besonderheiten mit Hilfe einer speziellen -erhöhten- Gliedertaxe.

Wenn Ihr Atelier geschlossen ist, nehmen Sie nichts ein

Selbst wenn die Arbeit ruht, entstehen Ihnen Kosten. Deshalb ist es selbstverständlich, daß auch unsere Betriebsunterbrechungsversicherung in ARTIMA® enthalten ist. Sie ersetzt fortlaufende feste Kosten und entgangenen Gewinn immer dann, wenn ein versicherter Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Wasser zur Betriebsunterbrechung führt.

Auch Verglasungen brauchen Versicherungsschutz

Die spezielle Glasversicherung aus dem ARTIMA®-Programm ersetzt nicht nur zerbrochene Scheiben von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Vitrinen, sondern auch die Glasplatten Ihrer (Wechsel-) Rahmen.

”Wenn zwei sich streiten, kann es teuer werden“

Auch andere machen Fehler und so können Sie schnell in die Lage kommen, eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen zu müssen. Oft wird dann die Hilfe eines Anwalts oder des Gerichts benötigt. Bei Rechtstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Folglich beinhaltet ARTIMA® auch eine Rechtschutzversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz im beruflichen Bereich im Verkehrsbereich, für die Geschäftsräume und für die von Ihnen bewohnten ”vier Wände“. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie auch im privaten Bereich versichert.

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