Mannheimer Versicherungen

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MUSIKER & MUSIKSCHULEN


Bereits um die Jahrhundertwende entwickelten wir eine Versicherung für Musikinstrumente. Heute bieten wir unter dem Markennamen SINFONIMA® einen speziellen und umfassenden Versicherungsschutz für:

  • Konzertierende Künstler
  • Orchester und Ensembles
  • Musiklehrer und Musikstudenten
  • Musikschulen und Konservatorien
  • Hobbymusiker und alle, die ein Musikinstrument besitzen.

Unsere Versicherungsangebote berücksichtigen dabei den individuellen Bedarf von Musiker und Instrument. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Spezialversicherer und Marktführer, wenn es um Versicherungen „rund um die Musik“ geht, und vertrauen Sie einem professionellen Partner.

Ihr Instrument spielt die erste Geige
Wer ein Musikinstument besitzt und schätzt, der faßt es mit „Samthandschuhen“ an. Doch trotz aller Vorsicht sind Instrumente vielen Gefahren ausgesetzt. Immer wieder werden Musikinstrumente gestohlen oder gehen verloren, werden beschädigt oder völlig zerstört.
Ob Sie Ihr Instrument zu Hause aufbewahren oder spielen, es mit auf Reisen nehmen und im Hotel zurücklassen - unsere spezielle Musikinstrumenten-Versicherung deckt nahezu alle Gefahren ab.

Schutz für Schadenersatzforderungen
Sicherheit vor unvorhersehbaren Schadenersatzforderungen durch unsere Berufs-Haftpflichtversicherung mit vielen risikospezifischen und beitragsfreien Einschlüssen. Sie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und berücksichtigt dabei beispielsweise, ob Sie freiberuflich tätig oder angestellt sind, ob Sie unterrichten, auf Konzertreise gehen, ob Sie selbst für den Bühnenaufbau verantwortlich sind, und vieles mehr.

Und wenn Sie selbst einmal der Geschädigte sind: Bei Rechtsstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Mit der speziellen Rechtsschutzversicherung unseres Partners, der „Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG“ sorgen Sie optimal vor.

Sicherheit für Sie
  • Unsere SINFONIMA® - Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalles, und dies weltweit und rund um die Uhr. Sie enthält zudem eine besondere - erhöhte - Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker.
  • Die Vorteile, beispielsweise für einen Pianisten, liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent.
  • Auch für Flötisten, Holz- oder Blechbläser bieten wir Besonderes: Für sie gilt bei einer unfallbedingten Funktionsunfähigkeit des Mundes ebenfalls ein fester Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Selbst für Sänger gilt: bei Verlust der Stimme durch Unfall : 100 Prozent Invaliditätsgrad !
Zu SINFONIMA® gehören auch maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihre Altersvorsorge (Lebensversicherung und private Rentenversicherung), für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Krankheitsfall.

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