Mannheimer Versicherungen

Assekuranz-Kontor Rostock

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MUSEEN


Da kein Museum dem Anderen gleicht, müssen unterschiedliche Versicherungslösungen geprüft werden. Das patentamtlich geschützte Markenprodukt ARTIMA® berücksichtigt, dass Sie neben dem eigenen Bestand mit Leihgaben und fremden Kunstwerken umgehen. Wir sage Ihnen gern, wie die individuelle Kunstversicherung für Ihr Haus aussehen kann. Bauen Sie auf unsere Unterstützung wenn es um Transporte, Sonderausstellungen, Leihverkehr oder die Wertermittlung von Teilen Ihres Bestandes oder der gesamten Sammlung geht.

Die Sammlung, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern in die Verantwortung gegeben wurde, ist mitunter über Generationen zu einem Spiegel kulturellen Lebens, der Bildungsgeschichte, gesellschaftlichem und politischem Leben ihrer Stadt und darüber hinaus zu einem Teil der ganzen Kultur eines Landes gewachsen. Dieses kulturelle Erbe gilt es zu bewahren und zu schützen. Im Rahmen unseres speziellen b>ARTIMA® Konzepts versichern wir grundsätzlich alle Gefahren und Schäden. Ausnahme: Einzelne Risiken werden eindeutig ausgeschlossen. Generell mitversichert sind beispielsweise der Diebstahl und die Beschädigung von Exponaten durch Besucher, aber auch durch eigene Mitarbeiter. Selbstverständlich können Transporte, aber auch Ausstellungen fremder Exponate mitversichert werden. Eine Versicherung von Nagel zu Nagel sehen wir als selbstverständlich an.

Unsere Experten ermitteln aber nicht nur Ihren versicherungstechnischen Bedarf. Sie entwickeln auch spezielle Sicherungskonzepte, denn ohne Sicherung ist Versicherung nicht denkbar.

Wenn Ihr Museum geschlossen ist, nehmen Sie nichts ein
Selbst wenn die Arbeit ruht, entstehen Ihnen Kosten. Deshalb ist es selbstverständlich, daß auch unsere Betriebsunterbrechungsversicherung in b>ARTIMA® enthalten ist. Sie ersetzt Ihnen die fortlaufenden festen Kosten und den entgangenen Gewinn immer dann, wenn ein versicherter Sachschaden, beispielsweise durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Wasser zur Betriebsunterbrechung führt.

Auch Verglasungen brauchen Versicherungsschutz
Die spezielle Glasversicherung aus dem b>ARTIMA®-Programm ersetzt nicht nur zerbrochene Scheiben von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Vitrinen, sondern auch die Glasplatten Ihrer (Wechsel-) Rahmen.

Wenn zwei sich streiten, kann es teuer werden
Auch andere machen Fehler und so können Sie schnell in die Lage kommen, eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen zu müssen. Oft wird dann die Hilfe eines Anwalts oder des Gerichts benötigt. Bei Rechtstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Folglich beinhaltet b>ARTIMA® auch eine Rechtschutzversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz im beruflichen Bereich, im Verkehrsbereich, für die Geschäftsräume und für die von Ihnen bewohnten vier Wände. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie auch im privaten Bereich versichert.

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